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Ein Verkehrsunfall ereignet sich! Sie sind beteiligt und nachdem Sie Kontakt zu der gegnerischen Versicherung gemacht haben, will diese nicht zahlen oder nur einen Teil. Angeblich soll Sie ein Mitverschulden treffen. Zudem sind Sie nicht Halter des Fahrzeuges, Sie sind lediglich der Fahrer. Zeugen werden befragt und Ihr Unfallgegner wurde zudem noch verletzt.
Mit einer derartigen Fülle von Fragen beschäftigt sich das Verkehrszivilrecht. Oft geht es um verschiedene Ansprüche, um mehrere Personen und Geschädigte. Die Unfallursache ist meist nicht eindeutig und oftmals liegen widersprechende Aussagen zum Unfallhergang durch Beteiligte und Zeugen vor.
Da eine solche Angelegenheit sich sehr kompliziert gestaltet, sollten Sie in jedem Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Das Anwaltsbüro.Kottirre steht Ihnen mit einem ersten Kontaktgespräch selbstverständlich zur Verfügung.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Unfallregulierung - also die Abwicklung des Schadenfalles - durch einen Anwalt nur möglich ist, wenn Sie geschädigt wurden und Schadenersatzansprüche gegen den Unfallgegner - den Verursacher - geltend gemacht werden. Die Kosten des Anwalts werden in diesem Fall in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, empfehlen wir die Einschaltung eines Rechtsanwaltes ohnehin.
Die gegnerischen Versicherungen versuchen oftmals durch schnelle Hilfe und einen zügigen Schadensausgleich deren Kosten gering zu halten. Dies ist legitim, führt im Ergebnis dazu, dass Ihnen Ansprüche wie Schmerzensgeld oder Nutzungsausfallentschädigung nicht gezahlt werden. Zum einen können Sie nicht erwarten, dass die gegnerische Versicherung auf sämtliche Ihnen zustehende Ansprüche hinweist, zum anderen umgehen diese die Kosten eines von Ihnen beauftragten Rechtsanwaltes.
Sie sollten sich stets bewußt machen, dass die gegnerische Versicherung und der Unfallgegner nicht in Ihrem Interesse handeln. Nutzen Sie Ihr Recht auf Einschaltung eines Rechtsanwaltes. Die Kosten - wie bereits erwähnt - haben Sie in der Regel nicht zu tragen.
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