Bundesweite Verkehrsunfallabwicklung und eine für Sie kostenlose Erstberatung in Verkehrsunfallangelegenheiten, wenn wir zu dem Ergebnis gelangen, dass der Unfallgegner sämtliche Kosten zu übernehmen hat.
Das Anwaltsbüro.Kottirre übernimmt bundesweit die Vertretung von Geschädigten in Unfallangelegenheiten. Die Abwicklung erfolgt hierbei denkbar einfach. Im Rahmen eines ausführlichen, telefonischen ersten Gesprächs wird die Unfallschilderung aufgenommen und geklärt, inwieweit eine weitere für den Geschädigten kostenlose Vertretung in der Angelegenheit in Betracht kommt.
Der Geschädigte erhält in diesem Fall einen kurzen Schadenfragebogen, der sich auf die wesentlichen Sachverhalte beschränkt. Diesen übersendet der Geschädigte zusammen mit der ihm von der Polizei übergebenen Unfallmitteilung oder das polizeiliche Aktenzeichen ( möglichst als PDF Datei per E-Mail oder per Telefax) zurück an unser Anwaltsbüro. Der Geschädigte übersendet ferner die von ihm gegengezeichneten spezielle Unfallschadenabwicklungsvollmacht. Weitere Einzelheiten , wie die Notwendigkeit eines Sachverständigen-Gutachtens und dessen Beauftragung werden geregelt. Sollte beispielsweise noch kein Sachverständiger beauftragt worden sein, ist unser Anwaltsbüro bei der Suche behilflich. Desweiteren gibt es hier eine kleine Hilfe als PDF.
Hiernach erfolgt die Unfallabwicklung wie folgt:
Das Anwaltsbüro.Kottirre ermittelt unverzüglich die gegnerische Haftpflichtversicherung und schreibt diese innerhalb von 24 Stunden an.
Nach Vorlage des Gutachtens erfolgt eine Zwischenabrechnung mit der gegnerischen Versicherung.
Nach durchgeführter Reparatur oder bei gewünschter fiktiver Abrechnung erfolgt eine Restabrechnung mit der gegnerischen Versicherung.
Die Kosten für unsere Beauftragung werden der gegnerischen Versicherung in Rechnung gestellt und von dieser beglichen.
Bei der Unfallregulierung werden selbstverständlich sämtliche möglichen abrechenbaren Schadenspositionen berücksichtigt.
Bitte bedenken Sie, dass aufgrund des derzeitigen Schadensmanagement der Versicherer bei Nichtbeauftragung eines Verkehrsrechtsanwalts dem Geschädigten fast immer berechtigte Ansprüche vorenthalten bleiben.
Direktkontakt: +49 [0] 2133 92977-0
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IT-Recht-Arbeitsgemeinschaft des Deutschen Anwaltsvereins