Home
Internet Recht
Klassisches Recht
 
Verkehrszivilrecht
 
Verkehrsstrafrecht
 
Ordnungswidrigkeiten
 
Unfallregulierung
 
Vertragsrecht
 
Mietrecht
 
Arbeitsrecht
Kanzleiprofil
Kurioses Recht
Rechts-Formulare
Kontakt
Impressum
Datenschutz
Sitemap

Klassisches Recht - Unfallregulierung

Bundesweite Verkehrsunfallabwicklung und eine für Sie kostenlose Erstberatung in Verkehrsunfallangelegenheiten, wenn wir zu dem Ergebnis gelangen, dass der Unfallgegner sämtliche Kosten zu übernehmen hat.

Das Anwaltsbüro.Kottirre übernimmt bundesweit die Vertretung von Geschädigten in Unfallangelegenheiten. Die Abwicklung erfolgt hierbei denkbar einfach. Im Rahmen eines ausführlichen, telefonischen ersten Gesprächs wird die Unfallschilderung aufgenommen und geklärt, inwieweit eine weitere für den Geschädigten kostenlose Vertretung in der Angelegenheit in Betracht kommt.

Der Geschädigte erhält in diesem Fall einen kurzen Schadenfragebogen, der sich auf die wesentlichen Sachverhalte beschränkt. Diesen übersendet der Geschädigte zusammen mit der ihm von der Polizei übergebenen Unfallmitteilung oder das polizeiliche Aktenzeichen ( möglichst als PDF Datei per E-Mail  oder per Telefax) zurück an unser Anwaltsbüro. Der Geschädigte übersendet ferner die von ihm gegengezeichneten spezielle Unfallschadenabwicklungsvollmacht. Weitere Einzelheiten , wie die Notwendigkeit eines Sachverständigen-Gutachtens und dessen Beauftragung werden geregelt. Sollte beispielsweise noch kein Sachverständiger beauftragt worden sein, ist unser Anwaltsbüro bei der Suche behilflich. Desweiteren gibt es hier eine kleine Hilfe als PDF.

 

Hiernach erfolgt die Unfallabwicklung wie folgt:

  1. Das Anwaltsbüro.Kottirre ermittelt unverzüglich die gegnerische Haftpflichtversicherung und schreibt diese innerhalb von 24 Stunden an.
  2. Nach Vorlage des Gutachtens erfolgt eine Zwischenabrechnung mit der gegnerischen Versicherung.
  3. Nach durchgeführter Reparatur oder bei gewünschter fiktiver Abrechnung erfolgt eine Restabrechnung mit der gegnerischen Versicherung.
  4. Die Kosten für unsere Beauftragung werden der gegnerischen Versicherung in Rechnung gestellt und von dieser beglichen.

Bei der Unfallregulierung werden selbstverständlich sämtliche möglichen abrechenbaren Schadenspositionen berücksichtigt.

Bitte bedenken Sie, dass aufgrund des derzeitigen Schadensmanagement der Versicherer bei Nichtbeauftragung eines Verkehrsrechtsanwalts dem Geschädigten fast immer berechtigte Ansprüche vorenthalten bleiben.

 
 
 
    (Blaue Felder sind Pflichtfelder)
    Ihre Daten:
Halter:
 
Fahrer:
 
*Anrede:
 
*Vorname:
 
*Nachname:
 
Strasse:
 
*Plz, Ort:
    
*Telefon:
 
Telefax:
 
*E-mail:
 
Rechtsschutzversicherung:
 
Versicherungsscheinnummer:
 
Leasingfahrzeug?:
  Ja Nein
Werkstattname:
 
Rückrufzeiten:
 
    Gegner:
Halter:
 
Fahrer:
 
*Anrede:
 
*Vorname:
 
*Nachname:
 
Strasse:
 
*Plz, Ort:
    
*Telefon:
 
KFZ-Kennzeichen:
 
Haftpflichtversicherung:
 
    Angaben zum Unfallort:
Strasse:
 
*Plz, Ort:
    
Datum:
 
Uhrzeit:
 
    Angaben zum Unfall:
Polizei?:
  Ja Nein
Aktenzeichen:
 
Auffahrunfall:
 
Vorfahrtsverstoß:
 
Abbiegeunfall:
 
Parkplatzunfall:
 
Sachverhalt:
 
 
   

Bitte "senden" Sie nur einmal ab –
nach wenigen Sekunden erscheint eine Bestätigungsseite.

     

 
Direktkontakt: +49 [0] 2133 92977-0
 
 

 

 

 

Mitglied im
 
AnwaltVerein
Schutzgemeinschaft für den Gewerblichen Rechtschutz und Urheberrecht e.V

IT-Recht-Arbeitsgemeinschaft des Deutschen Anwaltsvereins

Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsanwälte

ARGE Verkehrsrecht