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Vertragsrecht ist kein eigenes Rechtsgebiet. Wenn auch der Begriff Vertragsrecht oft gebraucht wird, so ist eigentlich die Vertragsgestaltung gemeint. Vertragsgestaltung allerdings ist eine juristische Spezialmaterie.
Die Gestaltung komplexer Verträge erfordert spezielle Sachkenntnis. Dabei geht es nicht nur um rechtlichen Sachverstand, sondern insbesondere um saubere Strukturen, präzise Formulierungen und Ausdrucksweise sowie Widerspruchsfreiheit. Schließlich sollte der juristische Verfasser eines Vertrages hinreichende Fachkenntnis bezüglich der inhaltlichen Materie des Vertrages haben: Wer etwa die Garantieklausel bezüglich der gelieferten Produkts formuliert, sollte wissen, um welche Art Produkt es sich handelt, wofür es eingesetzt werden soll und welche Fehler es möglicherweise haben könnte. Schließlich muss selbstverständlich auch das inhaltlich-rechtliche fehlerfrei sein. Manche Verträge sind als Allgemeine Geschäftsbedingungen anzusehen. Hier sind Besonderheiten zu beachten, da für Allgemeine Geschäftsbedingungen erhöhte Anforderungen hinsichtlich des Inhaltes gelten und manche Regelungen unwirksam sind.
Wir haben einen besonderen Beratungsschwerpunkt im Bereich der Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlung herausgebildet. Dies erlaubt es uns, Verträge auch zwischen mehreren Parteien, wie dies beispielsweise bei Generalunternehmern in unterschiedlichsten Branchen erforderlich wird, präzise aufeinander abgestimmt zu gestalten.
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