Anwaltskosten sind schon deshalb ärgerlich, weil sie oft genug durch Ihren Gegner veranlasst wurden , weil Sie in eine Konfrontation oder gerichtliches Verfahren schlichtweg hineingezogen wurden. Da ist es hilfreich zu wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. Deswegen informieren wir Sie stets vor oder bei der Mandatsübernahme über die voraussichtliche Höhe unserer Honorarforderungen.
Wo dies möglich ist, rechnen wir auf Grundlage eines Pauschalpreises ab, wenn die Beratungssituation dies zulässt. Das soll heißen, bei rechtlichen Problemen wie Vertragsgestaltung oder der Ausarbeitung einer Vereinbarung können wir gerne ein Pauschalhonorar vereinbaren. Es gibt Situationen, da ist eine anderweitige Regelung sinnvoller.
Beispielhaft sei der zeitlich festgesetzte Umfang unserer Tätigkeit genannt, der für Sie und uns kalkulierbar und deshalb berechenbar ist. Für diesen Fall rechnen wir in der Regel nach Zeithonorar ab. Dabei halten wir Sie regelmäßig über unseren Zeitaufwand auf dem laufenden, so daß Sie stets über die Höhe der ausstehenden Rechnungen im Bilde sind. Bitte beachten Sie, daß eine Berechnung nach Zeitaufwand nur und ausschließlich dann erfolgen kann, wenn dies in einer mit Ihnen geschlossenen Honorarvereinbarung vereinbart wurde.
In allen sonstigen Fällen und wenn wir gerichtlich für Sie tätig werden, berechnen wir die vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgegebenen Mindesthonorare.
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