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Kreative Leistungen werden durch z. B. Fotografen, Schriftsteller oder Programmierer erbracht; diese Leistungen unterliegen einen Schutz. Diese Leistungen werden oft durch Dritte übernommen, und zwar unberechtigt. Bei der Erstellung von z. B. Internetprojekten ist es unerlässlich, urheberrechtliche Vorgaben einzuhalten. Deshalb sollten Punkte wie der Umfang von Nutzungsrechten oder Vereinbarungen für den Fall möglicher Rechtsverstöße bereits im Vorfeld getroffen werden, um kostspielige rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Mit dem Internet und der Digitalisierung haben sich Möglichkeiten im Bereich des Urheberrechts bisher nicht bekannter Dimensionen eröffnet. Nun besteht die Möglichkeit, Büchertexte, Fotos oder Musikstücke in Dateien umzuwandeln, diese zu übertragen und miteinander zu kombinieren.
Für den jeweilgen Urheber der Fotos, des Buchtextes oder des Musikstückes bringen diese neuen medialen Möglichkeiten möglicherweise Schwierigkeiten mit sich, die Verbreitung dieser Werke zu kontrollieren. Ein jeder ist in der Lage, beispielsweise Musikstücke, Bilder u.a. ohne Wissen und ohne Zustimmung des Urhebers aus dem Internet herunterzuladen, vielleicht sogar zu verbreiten und zu verwerten.
Anwaltsbüro.Kottirre hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte an den von Ihnen geschaffenen Werken zu schützen, Ihre Rechte durchzusetzen und einen unbefugten Gebrauch - also den Mißbrauch - zu unterbinden.
Auch bei der effektiven Verwertung Ihrer Werke können wir durch entsprechende Beratung oder Lizenzverträge Ihre Interessen unterstützen.
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