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Ist die Angabe einer Telefonnummer und einer Faxnummer im Website-Impressum notwendig?
Diese Frage ist noch nicht geklärt, da die Gerichte hier unterschiedlich entscheiden. Dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm zufolge bedarf es keiner Angabe einer Telefonnummer im Impressum. Anders haben jedoch das OLG Köln sowie das OLG Oldenburg entschieden. Letztgenannte Gerichte vertreten die Auffassung, das ein gewerblicher Verkäufer, der im Internet Waren anbietet, auch zwingend eine Telefonnummer oder Faxnummer in seinem Impressum zu veröffentlichen hat. Fehle also diese Angabe, ist die Möglichkeit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegeben.
Immer wieder erfolgen Abmahnungen gegenüber gewerblichen Anbietern im Internet mit der Begründung, dass deren Internetpräsenzen garkein oder ein unvollständiges Impressum enthielten.
Dieses ist Anlass genug, darauf hinzuweisen, dass bei geschäftlichen Internet-Auftritten zwingend ein Impressum zu veröffentlichen ist.
Mit der eigenen Internetpräsenz gehen Sie sowohl als Privatperson, erst recht jedoch als Unternehmer, stets das Risiko ein, Rechte anderer zu verletzen. Dies liegt zum einen daran, dass der Bereich "Internetrecht" verschiedene Rechtsgebiete wie das Urheberrecht, das Vertragsrecht, das Wettbewerbsrecht oder das Markenrecht umfasst. Zusätzlich ist die Rechtsprechung in diesem Bereich teilweise widersprüchlich. Zu vielen Fragen existieren noch keine höchstrichterlichen Urteile, wie das eingangs geschilderte Beispiel deutlich macht.
Zur Vermeidung von kostenpflichtigen Abmahnungen und teuren Gerichtsprozessen können Sie Ihr Impressum - online - auf mögliche rechtliche Verstöße überprüfen lassen. Sie schildern Ihr Problem einfach und unkompliziert per eMail-Formular. Sie erhalten schnell, umfassend und kostengünstig eine rechtssichere Antwort auf Ihre Fragen, ohne Zeit für einen Besuch in einer Anwaltskanzlei aufwenden zu müssen.
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