|
Abmahnungen und gerichtliche Auseinandersetzungen in Bezug auf die eigene Domain kommen sehr häufig vor. Oftmals wird bei der Registrierung einer Domain unbewußt gegen Namens- oder Markenrechte verstoßen.
Zur Erläuterung sei erwähnt, dass der sog. Domain-Name die Kommunikation zwischen Computern im Internet ermöglicht. Es ist eine genaue Identifizierung der einzelnen Geräte erforderlich. Hierzu werden IP-Adressen (Internet-Protocol) vergeben, die als Zahlenfolge jeweils eine Domain bezeichnen. Eine Domain setzt sich aus einer "Top Level Domain" und einer "Second Level Domain" zusammen. Um nun Verwechslungen auszuschließen, muss also sichergestellt werden, dass jeder Domain-Namen nur einmalig vergeben wird. Diesem Zweck dient das Registrierungserfordernis bei den dafür eingerichteten Stellen (z.B. DENIC).
Im kommerziellen Bereich werden des öfteren Firmennamen, deren Abkürzungen oder Markennamen wegen ihrer Bekanntheit als "Second Level Domain" gewählt. Hier kann es bei auffälligen Ähnlichkeiten zu Konflikten mit den berechtigen Nutzern oder den Wettbewerbern kommen.
Anwaltsbüro.Kottirre begleitet Sie von der Anmeldung bis zur Abwehr von Ansprüchen gegen den von Ihnen gewählten Domain-Namen. Bedenken Sie, dass es gerade für Unternehmen existenzbedrohend sein kann, wenn die eigene Domain und die zugehörigen eMail-Adressen plötzlich nicht mehr genutzt werden können und die Website nicht mehr erreichbar ist.
Lassen Sie Ihren Domain-Namen deshalb möglichst vor der Registrierung auf eventuelle Rechtsverletzungen überprüfen.
Auch bei der Recherche bezüglich Ihrer eigenen Marke und Ihrer Markenrechte berate ich Sie gerne und nehme die Anmeldung bei den zuständigen Markenämtern für Sie vor.
|